Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Schaltung von Standard- & Premiumanzeigen. Minianzeigen sind kostenlos und stellen somit keine geschäftliche Beziehung dar.

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1

Jobs Sozial und der unterzeichnende Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) kommen darin überein, die sich in dem geschlossenen Vertrag gegenseitig versprochenen Leistungen auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unserer Preisliste zu erfüllen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Preisliste gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zu Stande, wenn eine Stellenanzeige durch den Kunden aufgegegeben und bezahlt und durch Jobs Sozial bestätigt worden ist. Durch den Kunden inhaltlich veränderte Vertragsangebote von Jobs Sozial gelten als neues Angebot des Kunden, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch Jobs Sozial zu Stande, eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.

§ 3 Leistungsbeschreibung

3.1

Der Vertrag verpflichtet Jobs Sozial zur Veröffentlichung der darin vereinbarten, unter www.jobs-sozial.de aufgeführten Produkte und der Erbringung der dort aufgeführten Leistungen (beides: „Leistungselemente“), nach Maßgabe dieser Bedingungen. Es gelten darüber hinaus die jeweiligen Leistungsbeschreibungen unserer produktbezogenen Bedingungen.

3.2

Der Vertrag berechtigt Jobs Sozial dazu, die Kundendaten für Trendanalysen und Übersichten zu nutzen. Die jeweiligen Ergebnisse werden jedoch anonym veröffentlicht.

3.3

Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.

§ 4 Vergütung der Leistungen

4.1

Die Vergütung der von Jobs Sozial zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach der von Jobs Sozial unter www.jobs-sozial.de veröffentlichten Preisliste. Maßgebend ist diejenige Preisliste, die zum Zeitpunkt der Erstellung des dem Kunden von Jobs Sozial unterbreiteten Vertragsangebots unter www.jobs-sozial.de veröffentlicht gewesen ist. Preise für Dienstleistungen, die nicht in der Preisliste enthalten sind, unterliegen der individuellen Absprache zwischen Jobs Sozial und dem Kunden.

§ 5 Kostenregelung und Zahlungsvereinbarungen

5.1

Mit der Vergütung gemäß § 4 sind sämtliche Nebenkosten wie z.B. durch Email, Telefon, Telefax, Datenübertragungskosten, Porto und Fotokopien im üblichen Umfang abgegolten. Nicht abgegolten sind Korrektur- und Lektoratskosten, die aufgrund fehlerhafter Datenanlieferung entstehen. Soweit aufgrund einzelner Aufträge die Nebenkosten den üblichen Umfang übersteigen, zeigt Jobs Sozial dies dem Kunden an. Der Kunde ist zur Erstattung dieser weiteren Nebenkosten verpflichtet, wenn er diese genehmigt.

5.2

Die Zahlung ist vor der Veröffentlichung der Stellenanzeige zu leisten. Sollte die Zahlung nachträglich storniert werden, wird die Stellenanzeige unverzüglich wieder offline genommen. Jobs Sozial behält sich in diesem Fall vor davon unabhängig bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen, sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ zu verlangen.

5.3

Auf Grund der Kleinunternehmerregelung §19 UstG entfällt die gesetzliche Umsatzsteuer.

5.4

Zahlungen des Kunden werden immer zunächst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet. Jobs Sozial kann seine zu erbringende Leistung bis zur Erbringung sämtlicher fälligen Zahlungen durch den Kunden verweigern.

5.7

Wir behalten uns vor, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit Rechnungen, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Zahlungserinnerungen, nur noch als Anhang in einer E-Mail zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich hierfür eine aktuelle E-Mail-Adresse für den Versand zur Verfügung zu stellen und Jobs Sozial zeitnah über Änderungen der E-Mail-Adresse zu informieren.

§ 6 Grundlagen der Zusammenarbeit

6.1

Jobs Sozial ist bemüht, die Response auf Anzeigen des Kunden stetig zu optimieren sowie die Quantität und Qualität der abrufbaren Gesuche zu erhöhen. Hierzu gehört auch:

  • Das Eingehen von Kooperationen in allen Medien (einschließlich Online, Offline, TV, Mobil und Bewegbildprodukte sowie neue Nutzungsarten). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Leistungselemente online oder offline in Print, Ton oder Bild von Jobs Sozial ohne Rücksprache veröffentlicht werden dürfen, einschließlich in Print- oder Online Medien von Kooperationspartnern. Bei allen Kooperationen wird seitens Jobs Sozial auf Image und Qualität des Kooperationspartners geachtet;
  • Die Sicherstellung einer Userfreundlichen Lesbarkeit auf allen Endgeräten durch die Optimierung der Darstellung der Anzeige.

6.2

Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung von Jobs Sozial.

6.3

Soweit Jobs Sozial im Zusammenhang mit der Bestellung des Kunden dessen Email-Adresse erhalten hat, ist Jobs Sozial berechtigt, dem Kunden auch nach Ablauf des Vertrages Informationen, Fragebögen und weitere kommerzielle Kommunikation zu der bestellten und zu ähnlichen Leistungen von Jobs Sozial per Email zu übermitteln. Der Kunde kann dem jederzeit formlos und kostenfrei per Email gegenüber Jobs Sozial mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Jobs Sozial wird über das Widerspruchsrecht in jeder Email informieren.

6.4

Der Kunde verpflichtet sich, Jobs Sozial alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Erreichung der im Vertrag beschriebenen Ziele erforderlich und zweckmäßig sind. Dies beinhaltet insbesondere die Anlieferung von Anzeigentexten und Layouts in digitaler Form. Dazu gehört auch, dass der Kunde Jobs Sozial unmittelbar informiert, wenn eines der von ihm in Auftrag gegebenen Leistungselemente nicht mehr aktuell ist. Dem Kunden obliegen ferner die in den jeweiligen produktbezogenen Geschäftsbedingungen oder, wenn vorhanden, Produktbeschreibungen für einzelne Leistungselemente beschriebenen Mitwirkungspflichten. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich eventuelle Fristen zur Leistungserbringung für Jobs Sozial entsprechend.

6.5

Der Kunde stellt einen reibungslosen Posteingang für Emails von Jobs Sozial sicher und richtet in diesem Zusammenhang Jobs Sozial als „trusted Server“ ein. Damit soll vermieden werden, dass Online – Bewerbungen, die über das Jobs Sozial Bewerbungsformular an den Kunden versendet werden, über eventuelle firmeneigene Spam-Filter des Kunden gefiltert werden. Entsprechendes gilt für jegliche vertragliche Kommunikation.

6.6

Jobs Sozial behält sich vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen oder gegen die Geschäftsbedingungen von Jobs Sozial verstoßen („Unzulässige Inhalte“). Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Jobs Sozial ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Kunden verpflichtet. Soweit Jobs Sozial wegen unzulässigen Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Kunden zu vertreten sind, stellt der Kunde Jobs Sozial auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

6.7

Insbesondere gilt für die veröffentlichten Inhalte:

  • wird eine selbständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit ausgeschrieben, so muss diese deutlich als solche im Text bezeichnet sein.
  • sind vom Kandidaten Vorleistungen oder finanzielle Eigeninvestitionen (einschließlich Teilnahme an Schulungen und Reisekosten) zu erbringen, so muss dies deutlich im Text herausgestellt werden. Gleiches gilt, wenn die erfolgreiche Werbung von neuen Mitgliedern für ein in sich geschlossenes System verprovisioniert wird.
  • die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen. Werbung für Klub- oder Vereinsmitgliedschaften sind unzulässig. Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben (§ 16 UWG).
  • Websites, die Jobs Sozial zur Verlinkung benannt oder zugesendet werden, müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, und insbesondere ein Impressum aufweisen, das den gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entspricht.
  • Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssen eingehalten werden.
  • Auch wenn die vorstehenden Anforderungen eingehalten sind, dürfen neben den auf die Position oder Tätigkeit bezogenen Inhalten keine der Stellensuche sachfremden Inhalte veröffentlicht werden, wie beispielsweise Gewinnspiele, Veranstaltungen ohne Karriere-Bezug, reine Werbeaktionen etc.

Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so gelten die Inhalte als unzulässige Inhalte mit den Folgen der Ziff. 6.6.

6.8

Jobs Sozial übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben.

6.9

Jobs Sozial ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzuschalten.

6.10

Der Kunde hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den von Jobs Sozial angebotenen Internetdienst oder generell einen reibungs- und fehlerlosen Netzbetrieb zu beeinträchtigen.

6.11

Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm im Internet veröffentlichten oder Jobs Sozial zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Der Kunde wird Jobs Sozial durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.

6.12

Für Leistungselemente, die auf Seiten geschaltet oder genutzt werden, die nicht von Jobs Sozial betrieben werden, können zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen neben diesen AGB und unseren Produktbezogenen Bedingungen gelten. Wir weisen darauf hin, dass in anderen Ländern auch bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verbote für Stellenanzeigen bestehen können. Diese sind einzuhalten. Konkrete Informationen über weitere Anforderungen und Beschränkungen für die nicht von Jobs Sozial betriebenen Seiten teilen wir gerne auf Nachfrage mit.

§ 7 Urheberrechte

7.1

Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von Jobs Sozial verbleiben uneingeschränkt bei Jobs Sozial.

7.2

Sämtliche von Jobs Sozial veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht von Jobs Sozial. Davon sind nur diejenigen von Jobs Sozial veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden, und von Jobs Sozial unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

7.3

Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erhält Jobs Sozial die alleinigen Datenbankrechte an den von Jobs Sozial veröffentlichten Stellenanzeigen des Kunden.

7.4

Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.

7.5

Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

§ 8 Gewährleistung, Mängel

8.1

Jobs Sozial gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Kunden in Auftrag gegebenen, von Jobs Sozial zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen.

8.2

Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Kunden schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Einstellung der Leistungselemente ins Internet. Jobs Sozial leistet Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne von Längerschaltung. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Kunde Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht für einzelne Leistungselemente geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von Jobs Sozial innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung weiter auf der Lieferung besteht und / oder welche der ihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht. In wiederholten Fällen steht dem Kunden ein Kündigungsrecht des ganzen Vertrages für die Zukunft zu. Der Vertrag kann nicht mit Wirkung für schon veröffentlichte Leistungselemente gekündigt werden.

8.3

Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.

§ 9 Haftung

9.1

Jobs Sozial haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit Jobs Sozial einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haftet Jobs Sozial bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.2

Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn Jobs Sozial die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

9.3

Werden gegen Kunden von Dritten Ansprüche („Schutzrechtsanspruch“) wegen der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken, geschäftlichen Bezeichnungen oder Geschäftsgeheimnissen durch eine Leistung von Jobs Sozial („Schutzrechtsverletzung“) erhoben, stellt Jobs Sozial den Kunden von allen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) und Forderungen frei, die ihm durch rechtskräftige Urteile zuständiger Gerichte oder von Jobs Sozial geschlossene schriftliche Vergleiche entstehen, vorausgesetzt, dass (i) die Ursache für die Schutzrechtsverletzung nicht vom Kunden gesetzt wurde, beispielsweise im Fall der Veröffentlichung Unzulässiger Inhalte nach Ziff. 6.6, (ii) der Kunde Jobs Sozial schriftlich innerhalb von höchstens zwanzig (20) Arbeitstagen nach erstmaliger Anspruchstellung unterrichtet, (iii) Jobs Sozial die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen den Schutzrechtsanspruch behält und (ivii) der Kunde angemessene Unterstützung und alle Informationen zur Verfügung stellt, damit Jobs Sozial Verpflichtungen hiernach wahrnehmen kann. Vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Maßnahmen oder Erklärungen, denen Jobs Sozial nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat und nicht, soweit der Kunde Verletzungshandlungen fortsetzt, nachdem ihm Änderungen mitgeteilt wurden, die eine Verletzung verhindert hätten. Wird eine Schutzrechtsverletzung durch ein zuständiges Gericht festgestellt oder von Jobs Sozial für möglich gehalten, kann Jobs Sozial nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) die Leistungen so ersetzen oder ändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, oder (ii) dem Kunden ein Nutzungsrecht an dem Schutzrecht verschaffen oder (iii) wenn Maßnahmen nach (i) oder (ii) nicht möglich oder nicht zumutbar sind, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.

§ 10 Geheimhaltung

10.1

Jobs Sozial verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die Jobs Sozial von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird von Jobs Sozial auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.

10.2

Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.

10.3

Der Kunde wird hiermit gem. Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass Jobs Sozial seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.

10.4

Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, Jobs Sozial unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist Jobs Sozial berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten.

§ 11 Abmahnung, gerichtliche Entscheidung

11.1

Ist der Kunde wegen eines bei Jobs Sozial veröffentlichten Produkts abgemahnt worden, hat er bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so, ist der Kunde verpflichtet, Jobs Sozial unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet Jobs Sozial nicht. Der Kunde ist dann dazu verpflichtet, Jobs Sozial von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und Jobs Sozial einen eventuellen Schaden zu ersetzen.

§ 12 Laufzeit

12.1

Der Vertrag tritt in Kraft, wenn Jobs Sozial die Annahme des Vertrags zugeht. Die Laufzeit des Vertrages beginnt ebenfalls mit Zugang der Annahme oder, falls ein abweichender Beginn vereinbart ist, mit diesem. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit, es sei denn, dies ist in den folgenden produktbezogenen Geschäftsbedingungen anders geregelt.

12.2

Vereinbarte Leistungselemente können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden auf Abruf, von vor Ablauf der Vertragslaufzeit noch nicht geltend gemachten, Leistungsansprüchen.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1

Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Berlin für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

Berlin, 20.03.2017